UVP-Verfahren und die Historie unserer rechtlichen Schritte dagegen
Im UVP-Verfahren werden die Auswirkungen eines Vorhabens auf die Umwelt beschrieben und beurteilt. Es wird mit einem Bescheid des Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über die Genehmigungsfähigkeit des jeweiligen Vorhabens entschieden (z.B. im Bereich Infrastruktur wie das ÖBB-Projekt „Attraktivierung der Verbindungsbahn“). Hier die Historie des Verfahrens inklusive des Naturschutzrechtlichen Verfahrens der Stadt Wien (MA22) dessen positiver Bescheid ebenfalls Voraussetzung für das Projekt ist.
Verdikt Dienstag, 9. März 2021
veröffentlicht durch das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) zur Einleitung des öffentlichen Verfahrensteils der Umweltverträglichkeitsprüfung. Hier gehts zum Verdikt.
Eingabetermin 23. April 2021
Wir brachte als Bürgerinitiative unsere Forderungen im Rahmen von Einwendungen ein und erhielten damit Parteistellung für das weitere Verfahren erlangt. Hier gehts zu unseren Einwendungen
Mündliche Verhandlung 29. Juni 2021 bis 2. Juli 2021
Es folgten weitere Verfahrensschritte, insbesondere die Bestellung von Gutachtern ( seitens der Behörde und der Projektwerberin) sowie eine mündliche Verhandlung, die Ende Juni 2021 stattfand.
Hier finden Sie die zusammenfassende Bewertung der Umweltauswirkungen, ergänzende Auskünfte der ÖBB sowie das Protokoll der mündlichen Verhandlung
UVP–Bescheid 25. März 2022
Am 25.03. wurde – wie zu erwarten – der positive Bescheid seitens der Behörde ausgestellt. Hier gehts zum Bescheid und hier zur offiziellen Seite mit allen Unterlagen.
Am 6. Mai 2022 haben wir gegen diesen Bescheid eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingebracht.
6.Mai 2022: Die Beschwerde gegen den UVP-Bescheid wurde eingebracht. Parallel dazu gab es eine Pressekonferenz zum Thema „Lebensraum Hietzing“ mit allen Bürgerinitiativen im Bezirk, die ebenfalls Beschwerde eingereicht haben mit breitem Medienecho. Dies war unser Pressestatement dazu.
Naturschutzrechtliches Verfahren
Sept.2022: Zum parallel laufend naturschutzrechtliche Verfahren der Stadt Wien haben wir folgende Einwendungen eingebracht.
08.11. 2022 Die MA22 gab mittels Bescheid zum ebenfalls grünes Licht aus naturschutzrechtlicher Sicht für das Projekt. Hier gehts zum Bescheid im NatSchR. Verfahren
29.12 2022 Wir haben wir Beschwerde dagegen eingelegt. Hier gehts zum Schriftsatz
Mittlerweile wurden beide Verfahren (UVP und Naturschutzrecht) in sogenannter teilkonzentrierter Form beim BVwGh (Bundesverwaltungsgericht) zusammengeführt.
28.11.2023: Das BVwGh setzt Verhandlungstermin mit 14./15. Feber 2024 fest. Das Verfahren war eines der längsten bisher und war ein zähes Ringen, wegen zahlreicher aufgeworfener rechtlich und inhaltlich umstrittenen Themen. Schlussendlich wurden es 17 – statt ursprünglich 6 anberaumten – Verhandlungstermine, die letzte Tagsatzung fand im Juni 2025 statt.
22.01.2026: Das BVwGh veröffentlich sein Erkenntnis parallel mit folgender Presseaussendung. Unsere gut begründete Beschwerde bewirkte zahlreiche verschärfte Auflagen im Bereich Baumschutz, sowie Auflagen während der Bauphase. Eine Rückweisung des Bescheids konnten wir nicht erwirken, aber wegen vieler rechtlicher Bedenken wurde eine Erkenntnisbeschwerde an den VfGH zugelassen.
Am 6. März 2026 haben wir gegen das Erkenntnis des BVwG Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingebracht.
06.03.2026: Eine Erkenntnisbeschwerde gemeinsam mit einem Antrag auf aufschiebende Wirkung beim Bundesverfassungsgerichtshof (BfGH) wurde eingebracht.

Unsere letzte Chance!
Wir haben Beschwerde gegen die positiven Bescheide des UVP- sowie im naturschutzrechtlichem Verfahren eingebracht. Überdies bleiben wir aktiv , um abseits des Verfahrens die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit und der Politik zu erlangen. Versprochen!
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1. Aktive Teilnahme und Vernetzung Wir bitten weiterhin um Ihre Unterstützung bei unseren Infoständen, Verteilung von Info-Materialien in der Nachbarschaft und Interessierte, Eventplanung sowie um das Vernetzen mit Bekannten, Freunden und Interessierten durch Eintrag in den Newsletter oder direkt per Email an info@verbindungsbahn-besser.at. Gerne schicken wir auch Infomaterialien zum Verteilen, zum Anbringen an den Gartenzaun etc. zu.
2. Finanzielle Beiträge Wir arbeiten zwar ehrenamtlich, Anwälte, Sachverständige für Gutachten müssen jedoch auch im weiteren Verfahrensverlauf finanziert werden. Wir freuen uns daher über jeden Beitrag auf das
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