Was ist das UVP-Verfahren?

Im UVP-Verfahren werden die Auswirkungen eines Vorhabens auf die Umwelt beschrieben und beurteilt. Es wird mit einem Bescheid über die Genehmigungsfähigkeit des jeweiligen Vorhabens entschieden (z.B. im Bereich Infrastruktur wie das ÖBB-Projekt „Attraktivierung der Verbindungsbahn“). Hier die Historie in diesem Projekt:

Verdikt Dienstag, 9. März 2021

veröffentlicht durch das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) zur Einleitung des öffentlichen Verfahrensteils der Umweltverträglichkeitsprüfung. Hier gehts zum Verdikt.

Eingabetermin 23. April 2021

Wir brachte als Bürgerinitiative unsere Forderungen im Rahmen von Einwendungen ein und erhielten damit Parteistellung für das weitere Verfahren erlangt. Hier gehts zu unseren Einwendungen

Mündliche Verhandlung 29. Juni 2021 bis 2. Juli 2021

Es folgten weitere Verfahrensschritte, insbesondere die Bestellung von Gutachtern ( seitens der Behörde und der Projektwerberin) sowie eine mündliche Verhandlung, die Ende Juni 2021 stattfand.

Hier finden Sie die zusammenfassende Bewertung der Umweltauswirkungen, ergänzende Auskünfte der ÖBB sowie das Protokoll der mündlichen Verhandlung

UVPBescheid 25. März 2022

Am 25.03. wurde – wie zu erwarten – der positive Bescheid seitens der Behörde ausgestellt. Hier gehts zum Bescheid und hier zur offiziellen Seite mit allen Unterlagen.

Am 6. Mai 2022 haben wir gegen diesen Bescheid eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingebracht.

Parallel dazu gab es eine Pressekonferenz zum Thema „Lebensraum Hietzing“ mit allen Bürgerinitiativen im Bezirk, die ebenfalls Beschwerde eingereicht haben mit breitem Medienecho. Dies war unser Pressestatement dazu.

Bescheid im naturschutzrechtlichen Verfahren Nov.22

Das parallel laufend naturschutzrechtliche Verfahren der Stadt Wien gab dann im November 2022 dem Projekt ebenfalls grünes Licht.

Ende Dezember 2022 haben wir dagegen ebenfalls Beschwerde eingelegt.

Hier gehts zum Schriftsatz

Mittlerweile wurden diese Verfahren in sog. teilkonzentrierter Form beim BVwGh (Bundesverwaltungsgericht) zusammengeführt.

28.11.2023: Das BVwGh setzt Verhandlungstermin mit 14./15. Feber 2024 fest.

27.12.2023 – letzte konkretisierenden Stellungnahme

Hier zum Nachlesen.

Unsere letzte Chance!
Wir haben Beschwerde gegen die positiven Bescheide des UVP- sowie im naturschutzrechtlichem Verfahren eingebracht. Überdies bleiben wir aktiv , um abseits des Verfahrens die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit und der Politik zu erlangen. Versprochen!

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2. Finanzielle Beiträge Wir arbeiten zwar ehrenamtlich, Anwälte, Sachverständige für Gutachten müssen jedoch auch im weiteren Verfahrensverlauf finanziert werden. Wir freuen uns daher über jeden Beitrag auf das 

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